Grundpflege (nach § 36 SGB XI)

Zertifiziert über das
Institut für Pflegemanagement

Was ist Grundpflege?

Die Grundpflege stellt die grundlegende Versorgung von Menschen sicher, die ihre täglichen Aufgaben nicht mehr eigenständig bewältigen können.

Die Grundpflege nach § 36 SGB XI umfasst all jene unterstützenden Maßnahmen, die den Patienten im Alltag entlasten und seine Grundbedürfnisse im Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Ausscheidung sicherstellen. Sie wird insbesondere bei Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen notwendig.

Als Pflegekraft helfen wir der pflegebedürftigen Person bei alltäglichen Tätigkeiten, etwa beim An- und Ausziehen, der Körperhygiene oder der Nahrungsaufnahme. Häufig wird die Grundpflege auch als Basispflege oder direkte Pflege bezeichnet.

Der Umfang der Grundpflege hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person ab und richtet sich nach dem Schweregrad ihrer Einschränkungen.

Personen mit leichtem Pflegebedarf benötigen lediglich eine einfache Unterstützung bei der Körperpflege, während Menschen mit schweren Beeinträchtigungen eine umfassende und intensivere Betreuung erhalten.

Leistungen der Grundpflege nach § 36 SGB XI

Körperpflege

  • Hilfe bei der morgendlichen und abendlichen Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Baden)
  • Unterstützung bei der Mundpflege und Zahnhygiene
  • Hilfe bei der Haarpflege (z.B. Waschen, Frisieren)
  • Nagelpflege und Hautpflege
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme (z.B. Anreichen von Mahlzeiten, Zerkleinern von Nahrung)
  • Hilfe bei der Nahrungszubereitung (bei eingeschränkter Fähigkeit des Patienten)
  • Überwachung der Flüssigkeitsaufnahme
  • Assistenz bei speziellen Ernährungsformen (z.B. Diäten, Trinknahrung)
    • Unterstützung bei der Blasen- und Darmentleerung (z.B. Hilfe beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung)
    • Pflege und Wechsel von Inkontinenzmaterial (z.B. Windeln, Vorlagen)
    • Assistenz bei der Anwendung von Kathetern oder Sammelbeuteln
  • Hilfe beim Aufstehen, Hinsetzen oder Umsetzen
  • Unterstützung beim Gehen und Stehen (z.B. mit Gehhilfe, Rollstuhl)
  • Unterstützung beim Lagern und Umlagern im Bett (z.B. bei Bettlägerigkeit)
  • Förderung der Bewegungsfähigkeit durch gezielte Mobilisationsmaßnahmen

Ernährung, Mobilität, Eigenständigkeit und Kommunikation

  • Begleitung bei alltäglichen Aktivitäten (z.B. Spaziergänge, Einkäufe)
  • Unterstützung bei der sozialen und emotionalen Kommunikation
  • Förderung von Selbstständigkeit und individuellen Fähigkeiten
  • Hilfe bei der Beschäftigung (z.B. bei Hobbys oder kreativen Tätigkeiten)
Ein wichtiger Aspekt der Grundpflege ist die Vorbeugung von Folgeerkrankungen wie Pilzinfektionen, Verdauungsproblemen, Lungenentzündungen oder Hauterkrankungen. Dies wird durch sorgfältige Maßnahmen wie gründliche Körperpflege, regelmäßiges Umlagern, das Eincremen der Haut und die Aufklärung über eine ausgewogene Ernährung sichergestellt.

Ein wichtiger Bestandteil der Grundpflege ist die Förderung der Selbstständigkeit, damit pflegebedürftige Personen ihren Alltag so lange wie möglich eigenständig bewältigen können.

Durch Maßnahmen wie

  • Gedächtnistraining,
  • Sprechübungen oder das
  • Üben alltäglicher Fähigkeiten

kann einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oft vorgebeugt oder diese verzögert werden.